Wir Prüfen den Schallschutz in Ihrem Wohnbau

Schallschutz im Wohnungsbau

Der Schallschutz im Wohnungsbau wird geregelt in der DIN 4109. Die baulichen Anforderungen gehen vom Mindestschallschutz, bis hin zum erhöhten Schallschutz.

Im Bauen sind grundsätzlich wichtig der sog. Luftschall bzw. Trittschall. Die Einheit, in der Luftschall bzw. Trittschall gemessen wird, ist das Dezibel. Zu beachten ist, dass die Dezibel-Angaben eine logarithmierte Verhältnisgröße sind.

Warum Schallschutz ?
Die Übertragung von Schall aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen oder von Außenlärm ist aus mehreren Gründen unerwünscht:

  • Private Gespräche sollen privat bleiben und nicht außerhalb zu verstehen sein
  • Schall kann die Konzentrationsfähigkeit bei der Arbeit mindern
  • Schall wird beim Lesen, Fernsehen, Unterhaltung als lästig oder störend empfunden
  • Hohe Dauerschallpegel können gesundheitsschädlich sein

Wichtig:
In welchem Maße sich der Schall auf Personen (Schallempfänger) auswirkt, hängt im wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Der subjektiven Wahrnehmung von Schall durch die betroffenen Personen.
  • Der Schallübertragung durch Bauteile zwischen Sende- und Empfangsseite.
  • Der Schallanregung auf der Sendeseite.

Schallanregung und Schallwahrnehmung können nicht durch bauliche Maßnahmen beeinflusst werden. Deswegen besteht baulicher Schallschutz ausschließlich daraus, den Schall auf dem Weg vom Schallsender zum Schallempfänger wirkungsvoll zu reduzieren.

Um dies zu erreichen, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Die Schalldämmung, bei der die Schallwellen an der Oberfläche von Bauteilen zurückgeworfen werden (Reflexion). Eine hohe Schalldämmung wird erzielt, wenn die flächenbezogene Masse der Materialien auf beiden Seiten einer Grenzfläche sehr stark unterschiedlich ist. Zur Luftschalldämmung (Anregung der Luft) eignen sich daher schwere Bauteile, deren Biegesteifigkeit nicht zu hoch ist.
  • Bei der Trittschalldämmung (Anregung des Fußbodens) finden leichte, weiche Dämmschichten Verwendung.
  • Die Schalldämpfung: Hier werden die auf ein Bauteil treffenden Schallwellen innerhalb des Bauteils durch Reibungsvorgänge in Wärme umgewandelt. Zur Schalldämpfung eignen sich poröse Materialien, wie z.B. Mineralfaserstoffe, haufwerksporiger Leichtbeton oder Porenbeton.

Mindesanforderungen nach DIN 4109 an das bewertete Schalldämmmaß R'w von Bauteilen:

Schall

Leistungen der Immoservice B.f.BF GmbH:

Beim Wohnbau, beginnend beim Einfamilienhaus, über das Doppelhaus, über Reihenhäuser bis hin zu Eigentumswohnungen sind beinahe regelmäßig zum Thema “Schallschutz” Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern, ausführenden Firmen und Architekten/Bauträgern, Käufer/Verkäufern feststellbar.

Mit der Erarbeitung von Schallschutzexpertisen, also Schallgutachten, legt die Immoservice B.f.BF GmbH bei unterschiedlichen Meinungen betreffend Schallschutz eine Grundlage für eine objektive Sachverhaltsdarstellung und damit Grundlage für eine objektive, vor allem emotionsfreie weitere Betrachtung des Bauzustandes, aber auch möglicherweise notwendiger Abhilfemaßnahmen.

Wie links bereits erwähnt, gibt es zwei grundsätzliche Gründe für Auseinandersetzungen über Schallschutz:
A) Tatsächlich nicht ausreichend existenter Schallschutz – dies ist dann ein Planungs- oder Ausführungsmangel, der auf Grundlage der DIN 4109 abzustellen ist.
B) Die subjektive Schallwahrnehmung der betroffenen Personen.

Aus diesen beiden Konfliktbereichen (messbare, objektivierbare Schallwerte/subjektive Wahrnehmung betroffener Personen) erfolgen häufig auch sehr emotionsgeladene Konflikte.

Insofern ist eine Schallschutzexpertise zunächst einmal eine Grundlage zu einem objektiven, emotionsfreien Miteinander. Zweitens ist eine Schallschutzexpertise natürlich Grundlage möglicher Abhilfemaßnahmen und stellt diese auch dar.

Meinungsverschiedenheiten gerade beim Schallschutz, die auf gerichtlichem Weg prozessual verfolgt werden, sind zeitintensiv, kostenintensiv und bringen oftmals außerordentlich überraschende Ergebnisse. Stellen also ein exorbitant hohes Prozessrisiko dar. Meinung und Rat der Immoservice B.f.BF GmbH:

Kein Richter, kein Anwalt, kein Sachverständiger löst Baumängel in qualitativ gutes Wohnen auf ! Richter, Sachverständige und Anwälte können allenfalls, wenn es denn gut geht, einen rechtssicheren Weg für qualitativ gutes Bauen und Wohnen weisen. Besser ist es allemal, sich gemeinsam nüchtern mit den vorliegenden Tatsachen zu beschäftigen, und dies außergerichtlich. Um Zeit, Geld und Energie in das Bauwerk zu investieren, statt in Auseinandersetzungen.

Unsere Empfehlung:
Mit einer Investition zwischen 1.000.— bis 1.500.— € erarbeiten wir Ihnen bei Vorliegen tatsächlicher oder vermeintlicher Schallschutzprobleme eine Grundlage zur Vermeidung einer prozessualen Auseinandersetzung gemäß nachfolgendem Schema:

Beauftragung der Immoservice B.f.BF GmbH mit einer Feststellung des schallschutztechnischen Ist- und Soll-Zustandes anhand einer Schallschutzmessung, Planprüfung und Vorortbegehung.

Bei Soll-/Ist-Abweichungen erarbeitet die Immoservice B.f.BF GmbH einen Lösungsvorschlag für die beteiligten Parteien unter Wahrung folgender Interessen:

  • Ökonomische Interessenlage beider Parteien
  • Technische Lösungsansätze unter Beachtung ökonomischer, rechtlicher und technischer Grundlagen
  • Gegebenenfalls Darstellung der Verantwortlichkeiten, oftmals auch anteilige Quotelung möglicherweise anfallender Mehrkosten aufgrund der Verantwortlichkeiten
  • Zusammenfassendes Ergebnis, Darstellung gegenüber dem Auftraggeber und im Gespräch, bis hin zu einem Mediationsverfahren Erarbeitung und Festlegung eines von allen Beteiligten getragenen Lösungskonzeptes. * Begleitung und Überwachung der Umsetzung bis hin zur endgültigen Aufgabenerledigung.

Vorteil dieser Vorgehensweise:
Alle ! Beteiligten sparen Geld, Nerven, und vor allem Zeit. Und ebenso werden für alle ! Beteiligten unangenehme Überraschungen vermieden, die bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eher die Regel als die Ausnahme sind.