Prüfen der “Winddichtigkeit”
Blower-Door-Tests
Die Energieeinsparverordnung schreibt heute bei erstellten Gebäuden zwingend die sogenannte “Winddichtigkeit” und damit resultierend auch Dichtigkeitsprüfungen vor. Dichtigkeitsprüfungen werden gemacht mit dem sogenannten Blower-Door-Test. Das Gebäude wird unter Unterdruck gesetzt, gegebenfalls kombiniert mit einem Rauchgerät; damit lassen sich zweifelsfrei Undichtigkeiten im Dachbereich, in der Fassade, an den Fensteranschlüssen feststellen. Damit wird eine Grundlage geschaffen, um diese Undichtigkeiten nachzuarbeiten, um den dauerhaft funktionierenden Wärmeschutz des Gebäudes zu gewährleisten.
Jedes Gebäude, das heute gebaut wird, muss den Anforderungen eines Blower-Door-Testes genügen. Ansonsten liegen Planungs- bzw. handwerkliche Ausführungsfehler vor.
