Energieberatung
Fast 40 % der in Deutschland insgesamt eingesetzten Energie fließen in die Raumheizung und Warmwasserbereitung. In den privaten Haushalten sind es sogar 87 % (Heizwärme 75 %, Warmwasser 12 %). Dies macht deutlich, welches Gewicht die Einsparung von Wärmeenergie in Gebäuden hat. Energie sparen macht wirtschaftlich Sinn und entlastet den eigenen Geldbeutel. Und unter Umweltschutzgesichtspunkten ist Energie sparen ein aktiver Beitrag.
Grundinformation:
Wichtigste Energiesparvorschrift für Gebäude und Heizung ist die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV); sie löst die frühere Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung ab.
Wesentliches Ziel der neuen EnEV ist, den Energiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich weitere 30 % auf den sog. Niedrigenergiehaus-Standard zu reduzieren. Sie enthält aber auch Nachrüstanforderungen an den Baubestand.
Altbauten:
Bedingte Nachrüstanforderungen werden ausgelöst, wenn bestehende Gebäude erweitert oder wenn Außenbauteile ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden (z.B. nachträgliche Dämmung der Außenwände und des Daches, Austausch von Fenstern). Diese Anforderungen sind wirtschaftlich vertretbar, werden vom Gesetzgeber gefordert, da auch bei einer Sanierung der Bauteile Kosten anfallen würden. Ist also ein Muss !
Energiebedarfsausweis
Der “Energiebedarfsausweis” – bald eines der wesentlichsten Kriterien Verkauf/Kauf/Miete/Vermietung einer Immobilien:
Die wesentlichen Berechnungsergebnisse nach der EnEV werden in einem “Energiebedarfsausweis” zusammengestellt. Im Unterschied zum bisherigen Wärmebedarfsausweis werden nunmehr neben den gebäudespezifischen Daten auch die Kennwerte der Heizungsanlagen mit erfasst.
Pflicht:
Bei Neubauten und wesentlichen baulichen Änderungen !
Freiwillig:
Bei Altbauten – dennoch sowohl für Kauf als auch Verkauf ein wesentliches Argument.
Beratung ist unerlässlich – der Staat fördert mit Zuschüssen
Die bestmöglichen Energiesparmaßnahmen, also Maßnahmen mit optimalem Kosten-/Nutzenverhältnis herauszufinden, sollte dem Fachmann überlassen werden. Dem Energieberater.
Der Staat fördert nicht nur Investitionen in Energieeinsparung und in erneuerbare Energien, sondern auch in die ingenieurmäßige, anbieter- und herstellerunabhängige Energiesparberatung von Haus- und Wohnungseigentümern mit hohen Zuschüssen (25 bis 67 % in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude) nach dem Vor-Ort-Beratungs-Programm zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden.
Als Eigentümer erhalten Sie ein Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen, beispielsweise dazu ob Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes sinnvoll sind, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist oder eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Dabei wird auch der jeweilige finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit errechnet.
Finanzhilfen für Energieberatung
Förderprogramme können sich ändern. Erfragen Sie deshalb die aktuellen Förderkonditionen bei den in der Tabelle angegebenen Informationsstellen.
In begrenztem Umfang enthält die EnEV auch unbedingte Nachrüstanforderungen beim unveränderten Gebäudebestand. Dazu zählen im wesentlichen die Dämmung nicht ausbaufähiger aber unzugänglicher Dachräume, die Dämmung bisher ungedämmter zugänglicher Heizungsrohre und Warmwasserleitungen bis Ende 2006. Alte Heizkessel für Öl oder Gas mit Einbaudatum vor ! Oktober 1978 müssen ebenfalls bis Ende 2006 ausgetauscht werden. Die Austauschfrist verlängert sich bis Ende 2008 bei Heizkesseln die so ertüchtigt wurden, dass die Abgasverlustgrenzwerte eingehalten sind oder deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert wurden. Sind allerdings bereits Niedertemperaturheizkessel oder Brennwertkessel vorhanden, ist ein Austausch nach der EnEV nicht zwingend erforderlich.
Ausnahme von der Nachrüstpflicht:
Die EnEV lässt Ausnahmen zu: Eigentümer von Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen zum 1. Februar 2002 eine der Eigentümer selbst bewohnt, sind von den sog. unbedingten Nachrüstanforderungen der EnEV freigestellt. Nur im Falle eines Eigentümerwechsels muss, mit einer Frist von zusätzlich 2 Jahren ab dem Eigentumsübergang, frühestens jedoch nach Ablauf der oben genannten Frist Ende 2006, nachgerüstet werden.
Energiesparen lohnt sich – es schont Ihren Geldbeutel !
Wann Sie welche Maßnahmen in Abstimmung mit Ihren Energieberater ausführen lassen sollten:
| Zuschüsse | Für welche Gebäude - alt/neu | Gegenstand der Förderung | Antragstellung, Information |
|---|---|---|---|
| Vor-Ort-Beratungs-Programm des Bundes | Wohngebäude, für die vor dem 1. Januar 1984 die Baugenehmigung erteilt worden ist | Beratung/Gutachten | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196 / 908 - 625 www.bafa.de |
| Bundesprogramm "Erneuerbare Energien" | Neubauten und bestehende Gebäude | Solarkollektor- und Biomasse-/Biogasanlagen | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel. 06196 / 908 - 625 www.bafa.de |
| Zinsgünstige Darlehen | Für welche Gebäude - alt/neu | Gegenstand der Förderung | Antragstellung, Information |
|---|---|---|---|
| KfW-Programm zur CO2-Minderung (KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau) | neue und/oder bestehende Wohngebäude | - erneuerbare Energien (z.B. Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen) - bei bestehenden Gebäuden auch Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes und Modernisierung der Heizungstechnik - Errichtung oder Ersterwerb von Energiesparhäusern | Banken und Sparkassen (bei KfW nur Information, aber keine Antragstellung möglich) Tel. 01801 / 33 55 77 www.kfw.de |
| KfW-Programm zur CO2-Gebäudesanierung (KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau) | Wohngebäude mit Baujahr 1978 und früher, bei Energiesparhäusern/Passiv-Häusern auch | -- Maßnahmenpakete aus baulichem Wärmeschutz, erneuerbaren Energien oder Heizungsmodernisierung - Errichtung oder Ersterwerb von Energiespar-/Passivhäusern - Niedrigenergiehausstandard bei Altbauten | Banken und Sparkassen (bei KfW nur Information, aber keine Antragstellung möglich) Tel. 01801 / 33 55 77 www.kfw.de |
| Gebäudesanierung (KfW-Kreditanstalt für Wiederaufbau) | Energiesparhäusern/Passiv-Häusern auch | oder Heizungsmodernisierung - Errichtung oder Ersterwerb von Energiespar-/Passivhäusern - Niedrigenergiehausstandard bei Altbauten | KfW nur Information, aber keine Antragstellung möglich) Tel. 01801 / 33 55 77 www.kfw.de |


